Sterlet in allen Donau- und Kamp Revieren des SFV Krems ganzjährig geschont!

Der Sterlet (Acipenser ruthenus) ist in allen Donau- und Kamp Revieren des Sportfischereiverein Krems ganzjährig geschont!
Der Sterlet, der kleinste und einzige noch in der österreichischen Donau lebende Vertreter der Störartigen wurde von den österreichischen Fischereiorganisationen zum Fisch des Jahres 2014 auserkoren. Er dient damit gewissermaßen als pars pro toto um für alle europäischen Störartigen den äußerst kritischen Gefährdungszustand zu unterstreichen.
Von den fünf ursprünglich auch in Österreich vorgekommene Störartigen sind Hausen (Huso huso), Sternhausen (Acipenser stellatus), Waxdick ( Acipenser gueldenstaedti) und Glattdick (Acipenser nudiventris) ausgestorben.
Steckbrief (Hochleithner 1996, Hauer 2007):
Schnauze meist schmal und langgestreckt, 4 stark gefranste Bartfäden zwischen Maul und Schnauzenspitze.
Länge / Gewicht: Maximal bis 1,2m / 20 kg; meist nur 2 – 3 kg.
Alter: Bis 27 Jahre, meist nur 12 – 15 Jahre
Rückenschilder: 11-18
Seitenschilder: 56 – 71
Bauchschilder: 10 – 20
Geschlechtsreife: Männchen 3-5 Jahre; Weibchen 5-8 Jahre
Laichzeit: April .-Juni bei Wassertemperaturen von 10 – 17 °C
Eimenge: 20.000 – 30.000 Stk./kg Körpergewicht
Nahrung: Vorwiegend kleine, wirbellose Benthosorganismen (Würmer, Schnecken, Muscheln).
Gefährdungsstatus: Rote Liste Österreich – „vom Aussterben bedroht“
Im Anhang V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) angeführt;
Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang II.
Lizenzverkauf für 2026

Arbeitseinsatztermine 2026

Änderungen & Anpassungen ab 2024
Für die Doll Lacke, Ehgartner Lacke und Leithäusel Lacke gelten ab 2024 die gesetzlichen SCHONZEITEN.
Das Entnahmefenster für Raubfische gilt ab 2024 in ALLEN Revieren des SFV Krems:
Hecht 60cm bis 90cm, Zander 50cm bis 80cm, Wolgazander 50cm bis 80cm
Fischereiordnung des Sportfischereiverein Krems, Ausgabe ab 2024
2.9 Raubfischangeln in der Donau und den Häfen ist von 1.3. bis 31.5. untersagt.
3.5 Die gesetzlichen sowie vom Verein festgelegte Schonzeiten und Brittelmaße sind unbedingt einzuhalten, auch für Köderfische.
Ausnahmen: Flußbarsch ab 30cm keine Entnahme! Karpfen, die größer als 65cm sind, müssen schonend zurückgesetzt werden.
Entnahmefenster Raubfische generell: Hecht 60cm bis 90cm, Zander 50cm bis 80cm, Wolgazander 50cm bis 80cm.
Anpassung Lizenzpreise ab 2026
Die Lizenzpreise wurden 2025 nicht angehoben. Die steigende Inflation macht aber auch bei uns nicht halt. Im kommenden Jahr werden die Lizenzen um die Inflationsrate der letzten beiden Jahre angepaßt. (Preissteigerung lt. Index Austria).