Beeidete Fischereiaufseher

NÖ LFV – WICHTIGE INFORMATIONEN!

Fischereiausübungsberechtigte, Fischereiaufseher und Lizenznehmer (Fischergäste) sind immer wieder mit Fragen sowohl rechtlicher als auch administrativer Art konfrontiert. Es ist jedenfalls wichtig, die Bestimmungen des niederösterreichischen Fischereigesetzes 2001 zu kennen, damit es weder zu Missverständnissen noch zu Fehlentscheidungen kommt.

FISCHEREIORDNUNG
Bei Übergabe der Lizenz wird auch eine Fischereiordnung ausgehändigt. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk des Fischereiausübungsberechtigten als Ergänzung zur Lizenz, in dem der Fischergast zur Einhaltung bestimmter Vorschriften verpflichtet wird. Hier kann der Fischereiausübungsberechtigte z.B. festlegen, dass nur widerhakenlos gefischt werden darf, oder dass die gesetzlichen Brittelmaße und Schonzeiten (NÖ Verordnung über die Schonzeiten und Brittelmaße) für bestimmte Fischarten ausgeweitet (aber nicht eingeschränkt) werden. Die Kenntnis und Einhaltung der Fischereiordnung ist daher genauso wichtig wie die des NÖ Fischereigesetzes 2001.

FISCHEREIDOKUMENTE
Fischereidokumente müssen auf Verlangen vorgezeigt werden!
Kommt es im Zuge der Ausübung der Angelfischerei zu einer Kontrolle eines beeideten Fischereiaufsehers, so ist seiner Aufforderung zum Vorzeigen von Fischerkarte, Fischergastkarte, Lizenz, Fanggeräten oder Transportbehältnissen für Fische sowie gegebenenfalls auch zum Öffnen des Kofferraumes Folge zu leisten. Beeidete Fischereiaufseher haben den Fischereischutz innerhalb des Fischereirevieres, für das sie bestellt sind, wahrzunehmen. Der Dienstbereich, für den die Fischereiaufseher bestellt sind, ist im Dienstausweis vermerkt. Lizenznehmer haben das Recht, sich die Ausweisdokumente des Fischereiaufsehers vorzeigen zu lassen. Die Fischereiaufseher sind zudem berechtigt und verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen in ihrem dienstlichen Wirkungskreis wahrzunehmen (§ 17 NÖ FischG. 2001). Dass es sich bei Fischereiaufsehern um den „verlängerten Arm“ der Bezirksverwaltungsbehörden handelt und diese somit Rechte und Pflichten haben, soll deshalb noch einmal in Erinnerung gerufen werden. Widersetzt sich eine Person der Kontrolle eines beeideten Fischereiaufsehers, so kann dies zur Anzeige bis hin zur Festnahme führen. Im Regelfall lassen sich aber solche krassen Konflikte durchaus mit gegenseitigem Respekt und Kooperation vermeiden.

Fischereiaufseher:
Herbert Petr
Tel.: 0664/88751785
E-Mail: herbert.petr@ergo-versicherung.at
Fischereiaufseher:
Stephan Hörth
Tel.: 0680/2015890
E-Mail: stephanhoerth1974@gmail.com
Fischereiaufseher:
Christian Nessl
Tel.: 0660/6620427
E-Mail: carphunter.nessi@gmail.com
Fischereiaufseher:
Reinhard Schallinger
Tel.: 0664/2322384
E-Mail: rschallinger@a1.net
     
Fischereiaufseher:
Wolfgang Leschnig
Tel.: 0676/4662465
Fischereiaufseher:
Franz Kittinger
Tel.: 0664/5865755
Fischereiaufseher:
Robert Freitag
Tel.: 0660/3012001


Fischereiaufseher:
Nico Haumberger
Tel.: 0678/1258056

 

Fischereiaufseher:
Dominik Mayerhofer
Tel.: 0660/4547491
Fischereiaufseher:
Holger Schmid
Tel.: 0650/6666625
Fischereiaufseher:
Rembert Spannring
Tel.: 0676/9249718